Die Kosten für eine erste Beratung durch einen Rechtsanwalt sind Vereinbarungssache, sie sind nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings ist festgelegt (im RVG), dass die Erstberatung nicht mehr als 190 Euro plus Mehrwertsteuer, mithin nicht mehr als 226,10 Euro kosten darf.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Vergütungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig.
Es sollte darauf geachtet werden, dass in jedem Einzelfall überlegt wird, welche Art von Vergütungsvereinbarung für den konkreten Fall am besten geeignet ist und welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist.
Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Gerne klären wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten aus. Zögern Sie nicht uns zu fragen.